15 May 2026

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder verhängte im Dezember 2025 eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro gegen den Rapper Capital Bra, dessen bürgerlicher Name Vladislav Balovatsky lautet, weil dieser über mehrere Monate hinweg für nicht lizenzierte Online-Casinos geworben hatte. Die Werbeinhalte erschienen in Social-Media-Posts, Livestreams, Videos sowie in Banner-Anzeigen und führten über eine verlinkte Vergleichswebsite zu illegalen Anbietern. Diese Vorgehensweise verstieß gegen Paragraph 5 Absatz 7 des Glücksspielstaatsvertrags 2021, der jede Form der Werbung für nicht zugelassene Glücksspielangebote untersagt. Die Behörde hatte die Aktivitäten bereits ab Oktober 2025 registriert und mehrfach versucht, den Künstler zu kontaktieren.
Mehrere Kontaktversuche sowie eine Abmahnung blieben ohne Reaktion, sodass die Bußgeldentscheidung schließlich persönlich während eines Konzerts im Euro Palace in Wiesbaden übergeben wurde. Die Übergabe erfolgte am vergangenen Wochenende und markierte den Abschluss eines mehrstufigen Verwaltungsverfahrens, das die Einhaltung der gesetzlichen Werbebeschränkungen sicherstellen sollte. Beobachter der Glücksspielregulierung verweisen darauf, dass vergleichbare Fälle in den vergangenen Jahren häufiger vorkommen, seit der Staatsvertrag die Zuständigkeiten bei der GGL gebündelt hat.
Die Ermittlungen begannen mit einer systematischen Auswertung öffentlich zugänglicher Social-Media-Inhalte, die Capital Bra zwischen Oktober 2025 und dem Zeitpunkt der Bußgeldzustellung veröffentlicht hatte. Die Inhalte enthielten direkte Empfehlungen für Casinos ohne deutsche Lizenz sowie Verlinkungen zu einer Vergleichsplattform, die diese Anbieter positiv bewertete. Die GGL stellte fest, dass die Werbemaßnahmen gezielt auf ein deutschsprachiges Publikum ausgerichtet waren und damit gegen die klare Trennung zwischen legalen und illegalen Angeboten verstießen.
Nach der ersten Kontaktaufnahme erhielt der Rapper eine formelle Abmahnung, die ihn zur sofortigen Einstellung aller Werbeaktivitäten aufforderte. Da keine Reaktion erfolgte, ging die Behörde zum nächsten Schritt über und erließ den Bußgeldbescheid. Die persönliche Zustellung während des Konzerts diente der rechtssicheren Übergabe und unterstrich den ernsthaften Charakter der Maßnahme. In Mai 2026 zeigen sich die Folgen solcher Verfahren weiterhin in der laufenden Überwachung von Influencer- und Künstleraktivitäten durch die zuständigen Stellen.
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 regelt in Paragraph 5 Absatz 7 ausdrücklich, dass Werbung für Glücksspielangebote nur dann zulässig ist, wenn der Anbieter über eine gültige Lizenz eines deutschen Bundeslandes verfügt. Die GGL überwacht die Einhaltung dieser Regelung sowohl bei klassischen Medien als auch in digitalen Kanälen. Experten der Behörde betonen, dass die Auswertung von Livestreams und Social-Media-Posts inzwischen zu den Standardverfahren gehört, weil diese Formate eine besonders schnelle Verbreitung erreichen können.
Die Vergleichswebsite, die Capital Bra verlinkt hatte, wurde als zentrales Element der Werbekette identifiziert, da sie Besucher direkt zu nicht lizenzierten Plattformen weiterleitete. Diese Konstruktion verstärkte nach Ansicht der Aufsichtsbehörde den Verstoß, weil sie eine systematische Weiterleitung darstellte. Die Bußgeldhöhe von 250.000 Euro orientiert sich an der Dauer der Werbekampagne, der Reichweite der Inhalte und dem Fehlen einer Kooperation während des Verfahrens.

Nach der Zustellung des Bußgeldbescheids stehen Künstler und Influencer vor der Aufgabe, bestehende Werbeverträge mit Glücksspielanbietern zu prüfen. Die GGL hat in der Vergangenheit bereits mehrere ähnliche Verfahren gegen Personen des öffentlichen Lebens eingeleitet, wobei die Bußgelder je nach Reichweite und Dauer der Werbung unterschiedlich ausfielen. Capital Bras Fall zeigt, dass auch bei großen Konzertauftritten eine persönliche Zustellung möglich ist, wenn vorherige Schreiben ignoriert wurden.
Die Behörde veröffentlichte keine weiteren Details zu laufenden Ermittlungen gegen andere Werbepartner, machte jedoch deutlich, dass die Überprüfung digitaler Werbekanäle fortgesetzt wird. Daten der Aufsichtsbehörde belegen, dass die Zahl der identifizierten Verstöße seit Inkrafttreten des Staatsvertrags kontinuierlich gestiegen ist. Werbetreibende, die auf nicht lizenzierte Angebote verweisen, müssen mit vergleichbaren Sanktionen rechnen.
Die Entscheidung gegen Capital Bra unterstreicht die konsequente Durchsetzung der Werbeverbote durch die GGL. Die persönliche Übergabe des Bußgeldbescheids während eines Konzerts verdeutlicht, dass die Behörde auch bei prominenten Personen keine Ausnahmen macht. Weitere Verfahren dieser Art bleiben möglich, solange Werbeinhalte gegen die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021 verstoßen. Pressemitteilung zum Bußgeld gegen Capital Bra liefert zusätzliche Hintergrundinformationen zu den festgestellten Verstößen.